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   BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84, alt: 5 StR 873/83   

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https://dejure.org/1984,16140
BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84, alt: 5 StR 873/83 (https://dejure.org/1984,16140)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1984 - 5 StR 395/84, alt: 5 StR 873/83 (https://dejure.org/1984,16140)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 5 StR 395/84, alt: 5 StR 873/83 (https://dejure.org/1984,16140)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 5. April 1984

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84
    Die entsprechenden Feststellungen im ersten tatrichterlichen Urteil vom 9. August 1983 können nicht herangezogen werden; sie sind - wie die Revision zutreffend bemerkt - mit der Revisionsentscheidung am 17. Januar 1984 zur Aufhebung des Strafausspruchs ebenfalls aufgehoben (BGHSt 24, 274, 275; BGH in NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz in MDR 1978, 460).
  • BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher

    Auszug aus BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84
    Das stellt auch hier aus den Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in StrafVert 1981, 169 einen sachlich-rechtlichen Mangel dar; solche lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (ebenso BGH-Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 5 StR 281/83 - und vom 20. September 1983 - 5 StR 565/83 -).".
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 281/83

    Fehlen von Hinweisen über persönliche Verhältnisse eines Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84
    Das stellt auch hier aus den Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in StrafVert 1981, 169 einen sachlich-rechtlichen Mangel dar; solche lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (ebenso BGH-Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 5 StR 281/83 - und vom 20. September 1983 - 5 StR 565/83 -).".
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 565/83

    Anforderungen an eine ausreichende Würdigung von Strafzumessungsgründen -

    Auszug aus BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84
    Das stellt auch hier aus den Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in StrafVert 1981, 169 einen sachlich-rechtlichen Mangel dar; solche lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (ebenso BGH-Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 5 StR 281/83 - und vom 20. September 1983 - 5 StR 565/83 -).".
  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 148/88
    Eine solche Verfahrensweise ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof schon häufig entschieden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 3. Juli 1984 - 5 StR 395/84 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207; BGH, Beschl. v. 23. Juli 1986 - 2 StR 373/86 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 220 jeweils mit weiteren Nachweisen).".
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